Arne Nordmeyer analysiert das
europäische Kartellrecht im Hinblick auf Softwareverträge. Insbesondere die
Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ist dazu bestimmt,
Verträge über diese Immaterialgüterrechte zu regeln. Allerdings belegt der
Autor, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, den benötigten Wettbewerb
in dieser Branche herbeizuführen.